Die Initiative
Rechte und Pflichten sowie fachliche Anforderungen an Kfz-Sachverständige sind nicht in einem Berufsgesetz festgeschrieben. Die Qualifizierung bei selbst ernannten Sachverständigen wird nicht geprüft und überwacht. Gerade im Bereich der Kfz-Schadensbeurteilung besteht aber ein hohes Bedürfnis des Marktes an Kfz-Sachverständigen mit geprüfter und anerkannter Qualität.